AGB

    Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
    für Wort- und Bildbeiträge

     

    I. Allgemeines

      1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (im Weiteren: Material) jeder Form. Dies schließt ausdrücklich Dateien und digital erstellte Texte und Bilder sowie Kombinationen daraus ein.

      2. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von Nachrichten aktuell. Es wird Vorübergehend zur Ausübung der eingeräumten Rechte für die jeweils explizit angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Dies gilt entsprechend für elektronisch übermitteltes Material, Dateien und Dateianhänge an elektronische Post.

      3. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein oder Begleitschreiben nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

      4. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

     

    II. Honorare

      1. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren.

      2. Honorare verstehen sich in Euro netto ohne Mehrwertsteuer.

      3. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch einen Monat nach der Erklärung, dass das Material bzw. der Beitrag angenommen ist. Es wird ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% über dem Diskontsatz vereinbart.

      4. Honorare für Wortbeiträge schließen die Kosten für Recherchen (einschließlich Reisekosten) nicht ein.

      5. Honorare für Bildbeiträge schließen die Produktionskosten und Spesen (einschließlich Reisekosten, Modellhonorare) nicht ein.

      6. Vereinbarungen über Preisnachlässe, Sonderpreise, Mengenrabatte o.ä. bedürfen stets der Schriftform.

      7. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

     

    III. Urheberrecht

      1. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist somit nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch „Nachrichten aktuell“ erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

      2. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von „Nachrichten aktuell“ nicht erfolgen.

      3. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von „Nachrichten aktuell“ auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs 4 UrhG anzusehen.

      4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

      5. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.

      6. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Abkürzungen des Namens (sog. "Kürzel") bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

      7. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist nicht die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller verbunden.

      8. Der Besteller ist verpflichtet, „Nachrichten aktuell“ ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

     

    IV. Angebot und Annahme

      1. Bei unverlangter oder bestellter Einsendung oder bei Vorlage jedweden Materials wird angegeben, ob das Material in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröffentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag als zum Zweitdruck angeboten.

      2. Beiträge, die im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend als zur Alleinveröffentlichung angeboten, es sei denn das Angebot enthält eine andere Angabe.

      3. Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklusivrecht) schließt eine anderweitige Verfügung von „Nachrichten aktuell“ über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Materials aus.

      4. Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Materials in seinem Verbreitungsgebiet, gegebenenfalls im Verbreitungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. „Nachrichten aktuell“ darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbieten.

      5. Beim Zweitdruckrecht muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Materials in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. „Nachrichten aktuell“ in Vertretung des freien Journalisten kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbieten.

      6. Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Materials in den Ausgaben, für die er angenommen ist, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart.

      7. Erhält „Nachrichten aktuell“ nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Ablieferung des Materials eine Annahmeerklärung des Abnehmers, so kann er das Material ohne weitere Bindung anderweitig anbieten. Bei Zusendung durch die Post gilt die Ablieferung am vierten Tag nach Absendung als bewirkt.

      8. Unverlangt eingereichte Beiträge brauchen nur zurückgesandt werden, wenn Rückporto beigelegt ist.

     

    V. Haftung, Kosten

      1. Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücksendung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.

      2. Elektronisch übermittelte Daten bzw. überlassene Dateien sind zeitnah nach der Nutzung zu löschen. Eine dauerhafte Speicherung der Daten gilt als Archivierung und ist entsprechend zu vereinbaren und zu honorieren.

      3. Für Farbdias oder -negative, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadenersatz 500,- Euro pro Dia bzw. Einzelnegativbild, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

      4. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

      5. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

      6. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er „Nachrichten aktuell“ von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

      7. Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten und/oder „Nachrichten aktuell“ (je nach Vereinbarung) nach $ 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist, bzw. „Nachrichten aktuell“ Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten und/oder „Nachrichten aktuell“ von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

     

    VI. Anzuwendendes Recht

      1. Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland (UrhG) und der entsprechenden internationalen Vereinbarungen.

      2. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers.

      3. Erfüllungsort für die Rücklieferung ist 91052 Erlangen

      4. Gerichtsstand für beide Teile, sofern gesetzlich zulässig, ist 91052 Erlangen.